Jahresabschluss

Wir garantieren Ihnen lösungs-, ziel- und zukunftsorientiertes Arbeiten. Egal ob für Freiberufler, Gewerbetreibende oder Land- und Forstwirte (insbesondere Winzer) und unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens erstellen wir Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung nach den für Ihr Unternehmen einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften. Dabei führen wir im Bedarfsfall selbstverständlich die Überleitung von der Handels- zur Steuerbilanz durch. Im Fall einer Offenlegungspflicht veröffentlichen wir Ihren Jahresabschluss gerne im elektronischen Bundesanzeiger.

 Dieser Bereich umfasst:                                  

  • Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Erläuterungsberichte
  • Begleitung von Betriebsprüfungen