Jahresabschluss
Wir garantieren Ihnen lösungs-, ziel- und zukunftsorientiertes Arbeiten. Egal ob für Freiberufler, Gewerbetreibende oder Land- und Forstwirte (insbesondere Winzer) und unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens erstellen wir Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung nach den für Ihr Unternehmen einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften. Dabei führen wir im Bedarfsfall selbstverständlich die Überleitung von der Handels- zur Steuerbilanz durch. Im Fall einer Offenlegungspflicht veröffentlichen wir Ihren Jahresabschluss gerne im elektronischen Bundesanzeiger.
Dieser Bereich umfasst:
- Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
- Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
- Erstellung eines Anhangs
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
- Einnahmen-Überschussrechnungen
- Erläuterungsberichte
- Begleitung von Betriebsprüfungen